AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Februar 2021.

1. Geltungsbereich/Identität des Anbieters

Für Verträge zwischen „Genealogus – Andreas Firle Familienforschung“ (im Folgenden „Genealogus“ benannt) und dem Kunden/der Kundin (im Folgenden „Auftraggeber/in“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Form.

„Genealogus“ meint im Folgenden „Genealogus – Andreas Firle Familienforschung“.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung (Annahme) des Auftrages seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers zustande.

3. Leistungsumfang

Entsprechend der Auftragserteilung werden genealogische und historische Forschungen, Transliterationen/Transkriptionen, Übersetzungen, Beratungen oder andere im Zusammenhang mit genealogischer Forschung stehende Tätigkeiten durchgeführt und Produkte erstellt.

4. Liefertermin

4.1. Nach Möglichkeit erfolgt die Auftragserfüllung innerhalb der unverbindlich vereinbarten Frist.

4.2. Ein Liefertermin für den erteilten Auftrag kann im Voraus nicht verbindlich bestimmt werden, da er unter anderem von Art und Umfang der Forschungsarbeiten, der Quellenlage und der Möglichkeit von Besuchen von Archiven oder anderen Einrichtungen abhängt.

5. Preise und Zahlung

5.1 Für die unter 2. genannten Tätigkeiten ist ein Honorar zu entrichten, das mit dem Beginn der Tätigkeit fällig wird, unabhängig vom Erfolg der Forschungen (s.a. 8. Gewährleistung)

5.2. Anzahlungen:

5.2.1. Bei Erteilung eines Auftrags ist grundsätzlich eine Anzahlung zu leisten, sofern keine anderen Absprachen getroffen werden. Die Höhe der Anzahlung ist von Art und Umfang des Auftrags abhängig.

5.2.2. Bei Erteilung eines Folgeauftrags kann nach Absprache auf eine Anzahlung verzichtet werden.

5.3. Honorar und Preise

5.3.1. Die Höhe des Honorars ist der Unterseite „Preise“ zu entnehmen. Nach Absprache sind individuelle Honorare möglich.

5.3.2. Wegen der Nutzung der Kleinunternehmerregelung (gemäß § 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen.

5.3.3 Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils einer halben Stunde.

5.3.4. Fahrt-, Reise und Übernachtungskosten werden in Rechnung gestellt. Höhe und Details sind der Unterseite „Preise“ zu entnehmen

5.4. Zahlungswege sind Überweisung und bei Nicht-EU-AuftraggeberInnen außerdem Paypal.

6. Nebenkosten bei Forschungsaufträgen

6.1 Im Rahmen der Dienstleistung entstehende Kosten für mit dem Auftrag verbundene und zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Kosten für: Fotos, Drucke, Beglaubigungen, Urkunden, Auskunftsgebühren von Bibliotheken, Archiven, Behörden, genealogischen Vereinen und Pfarrämtern oder ähnlichen Einrichtungen, Fahrtkosten für erforderliche genealogische Nachforschungen, Honorare für andere Personen, soweit diese im Rahmen des Auftrags tätig waren, Post- und Portogebühren, Telefongebühren, Fotokopien, Verpackung, Fracht und Versicherung.

6.2 Der Auftraggeber erhält mit Vorlage der Forschungsergebnisse jeweils eine Abrechnung der Nebenkosten.

7. Eigentumsvorbehalt

Genealogus behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus dem laufenden Vertragsverhältnis vor und behält sich vor, die Forschungsergebnisse erst danach zu übermitteln.

8. Gewährleistung und Mängelrügen

8.1 Genealogus haftet bei den Forschungen nicht für einen bestimmten Erfolg, da Forschungsquellen die gesuchten Informationen nicht oder nur teilweise enthalten können. Dem Auftraggeber ist daher bekannt, dass Genealogus den Umfang des Forschungsergebnisses nicht garantieren kann. (s.a. 5.1 Preise und Zahlung)
8.2 Für offensichtliche Mängel des Leistungsgegenstandes, die für den Auftraggeber aufgrund der Kenntnis der Daten seiner Vorfahren ohne weiteres erkennbar sind, haftet Genealogus nur, wenn diese Mängel nach Übergabe von erforschten Ahnendaten oder nach Übergabe eines Forschungsberichts in schriftlicher Form in angemessener Prüfungsfrist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor der Geltendmachung einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder der Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder des Anspruchs auf Schadensersatz wegen eines von Genealogus zu vertretenden Mangels eine angemessene Frist zur Nachbesserung des vom Auftraggeber zu bezeichnenden Mangels zu setzen.

9. Allgemeiner Haftungsausschluss

Genealogus haftet dem Auftraggeber im Rahmen des Dienstleistungsrechts für die zu vertretenden Mängel und Schäden, welche sich aus der Verletzung der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben, im gesetzlichen Umfang. Soweit eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens zum Nachteil des Auftraggebers durch Genealogus zulässig ist, vereinbaren der Auftraggeber und Genealogus hiermit diese Haftungsbeschränkung. Genealogus haftet nicht für mittelbare Schäden bzw. für Folgeschäden, sofern hierfür keine ausdrückliche gesetzliche Haftung gegeben ist.

10. Rücktritt

10.1. Unbeschadet des Widerrufsrechts des Auftraggebers nach den gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften räumt Genealogus dem Auftraggeber das Recht zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ein. Eine solche Rücktrittserklärung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist in schriftlicher Form oder in Textform, d. h. per E-Mail, bei Andreas Firle, Bismarckstr. 31, 61169 Friedberg, eingeht.

10.2. Für Aufträge zu Forschungsarbeiten gilt ein Widerrufsrecht nur für noch nicht erbrachte, künftige Leistungen. Vereinbarungsgemäß bereits durchgeführte Arbeiten können nicht nachträglich widerrufen werden.

10.3. Bezüglich des Widerrufsrechts, das dem Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des Gesetzes zusteht, verweist Genealogus auf die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular (siehe 14. Widerrufsbelehrung).

11. Schadensersatz und Vergütungsansprüche nach Vertragsrücktritt oder Kündigung

11.1 Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Genealogus ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.2 Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nach dem Ablauf der Frist zur Ausübung des vertraglich geregelten Rücktrittsrechts und nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts nach den Verbraucherschutzvorschriften zurück oder erklärt er sodann die Kündigung des Vertrags oder macht Genealogus wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen seine Mitwirkungspflichten (gemäß 13 Mitwirkungspflichten) Schadensersatz geltend oder übt ein gesetzliches Kündigungsrecht wegen sonstiger Vertragsverletzung des Auftraggebers aus, so ist der Auftraggeber verpflichtet, das vollständige vereinbarte Grundhonorar zuzüglich der angefallenen Erfolgshonorare und Nebenkosten zu entrichten, mit der Maßgabe, dass die ersparten Aufwendungen über die vertraglich vereinbarte genealogischen Forschung in Abzug zu bringen sind.
11.3 Der Auftraggeber ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich geringer als die in der Ziffer 11.2 genannten Pauschal ist.

12. Urheberrechte, Übertragung von Nutzungsrechten, gerichtliche Geltendmachung bei deren Verletzung

Genealogus ist Inhaber des Urheberrechts an den von ihm geschaffenen Werken. Genealogus räumt dem Auftraggeber an dem gestalteten Werk (Stammbaum, Ahnentafel o.ä.) ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Gleichzeitig ermächtigt Genealogus den Auftraggeber unwiderruflich zur gerichtlichen Geltendmachung von Abwehransprüchen gegen etwaige Urheberrechtsverletzungen.

13. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin/des Auftraggebers

13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Auftragsbearbeitung wie folgt mitzuwirken, um den Forschungsprozess zu vereinfachen:
13.1.1. Der Auftraggeber stellt bereits in seinem Besitz befindliche oder während der Laufzeit der Forschung in seinen Besitz gelangte Daten seiner Vorfahren zur Verfügung.

13.1.2. Der Auftraggeber beantwortet sämtliche Anfragen von Genealogus im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung.
10.3 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß der vorstehenden Ziffer 3.1 in einer angemessenen Frist nicht nach, so ist Genealogus berechtigt,
a) die Bearbeitung des Auftrages ohne die angeforderten Angaben und Unterlagen weiterzuführen oder
b) den Vertrag zu kündigen oder von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages gemäß Ziffer 11. dieser Vertragsbedingungen geltend machen,

14. Widerrufsbelehrung

14.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Genealogus – Andreas Firle Familienforschung, Bismarckstr. 31, 61169 Friedberg, E-Mail-Adresse siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

14.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. (vgl. Ziffer 8 der AGB)

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, an einer Regelung mitzuwirken, die der rechtsunwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Genealogus – Andreas Firle Familienforschung.